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AGB

AGB

Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern

1. Geltung mit Bedingungen

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag oder in einem Änderungsvertrag schriftlich niederzulegen.

2. Vertragsschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen und in der Werbung von Herstellern enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und zunächst unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote sind wir 4 Wochen gebunden.
  2. An von uns erstellten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Planungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Papiere dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht werden.
  3. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt zusatnde, wenn wir ihn nicht innerhalb von zwei Wochen ablehnen.
  4. Die Herstellerspezifikation ist Vertragsgegenstand. Abbildungen und Angaben in Katalogen oder Prospekten sind nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; Verbesserungen oder Änderungen von Bauart oder Ausführung bleibt vorbehalten, ebenso handelsübliche Abweichungen in Größe, Form, Farbe und Qualität, soweit das dem Kunden nicht unzumutbar ist.

3. Preise und Zahlungbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ohne Verpackung, die wir zum Selbstkostenpreis berechnen und nicht zurücknehmen. Etwaige Transport- und Versicherungskosten stellen wir gesondert in Rechnung. Ebenso vom Kunden verlangte Zusatzleistungen, z.B. Montagearbeiten, Musterleuchten, sofern Mehrkosten entstehen, z.B. Versand, Rücknahme. Musterware wird nur in Originalverpackung und unbeschädigt zurückgenommen. Das Montieren von Mustern ist ohne ausdrückliche und schriftliche Bestätigung nicht gestattet.
  2. Kaufpreiszahlungen sind grundsätzlich beim Erhalt der Ware ohne Skontoabzug zu leisten. Andere Zahlungsformen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
  3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.
  4. Die gefahr geht mit Übergabe oder Versenden auf den Kunden über § 446 BGB.

4. Lieferung und Mitwirkungspflicht

  1. Der Umfang unserer Lieferfrist ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag.
  2. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Kunden.
  3. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden erstatten.
  4. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Kunde keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet, können wir die Lieferung verweigernbis die Zahlung bewirkt oder Sicherheit geleistet wurde. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf derichteten Aufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Verzögerungen der Lieferung

  1. Lässt sich eine vereinbarte Frist in Folge von uns nicht beherrschbarer Umstände bei uns oder unseren Lieferanten nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
  2. Im Falle des Lieferverzugs ist der Kunde berechtigt, den daraus entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen, soweit sich dieser im Rahmen der Vertragstypischen oder bei Vertragsabschluss von uns Vorsehbaren hält.
  3. Der Besteller muss uns vor einem Rücktritt ferner eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 15 Werktage betragen muss. Nach ihrem fruchtlosen Ablauf ist er berechtigt, vom Vetrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzshaftung ist auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
  4. Absatz 2 und Absatzt 3 gelten nicht, soweit der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.

6. Haftung

  1. Für Sachmängel haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Auch im Übrigen haften wir, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftpflichtgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  3. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflichtn beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden.
  4. Unbeschadet des Ziff. 6.2. beschränkt sich unsere ersatzpflicht im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragschluss bestehenden Leistungshindernisses auf das negative Interesse.
  5. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schaden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden des Kunden, unbeschadet der Ziff. 6.2.
  6. Sofern unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreterund Erfüllungsgehilfen.
  7. Das Recht auf Rücktritt und Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften ist ausgeschlossen. Wir sind zur Nacherfüllung berechtigt. Mängel sind uns unverzöglich schriftlich anzuzeigen, offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Woche ab Zugang der Ware.

7. Verjährung

  1. Der Nacherfüllungsanspruch des Kunden verjährt vorbehaltlich des § 438 Nr. 2 BGB in zwei jahren ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr nach Ablieferung.
  2. Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich des § 438 Nr. 2 BGB ein Jahr.
  3. Für Ansprüche aus dem Produkthaftpflichtgesetz und in Fällen von Vorsatz und grober fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.

8. Eignetumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt solange vorbehalten, bis unsere Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
  2. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesonder bei Zahlungsverzug, sind wir in den Grenzen der §§ 503 Absatz 2, 498 Absatz 1 BGB zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Bei Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

9. Entschädigung bei Nichterfüllung

Bei teilweiser oder vollständiger Nichterfüllung des Auftrags durch den Kunden sind wir berechtigt 30% des Nettpwarenwertes zu berechnen, zusätzlich die dadurch entstandenen Kosten. Die Geltendmachung höherer Schäden bleibt uns vorbehalten, wie es dem Kunden vorbehalten bleibt, den Nachweis eines niedrigeren Schadens zu führen.